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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche durch Ullrich Konzepte GmbH ("Ullrich Konzepte") zu Gunsten eines beliebigen Auftraggebers (der "Auftraggeber") erbracht werden.

Der Auftraggeber stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Ullrich Konzepte vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Ullrich Konzepte nicht verbindlich, auch wenn sie von Ullrich Konzepte nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.

Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und dem Vertrag zwischen Ullrich Konzepte und dem Auftraggeber, gehen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen vor. Die vorliegenden AGB bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages.

1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen

a. Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Auftraggebers stellt Ullrich Konzepte dem Auftraggeber für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern Ullrich Konzepte ein durch den Auftraggeber unterzeichnetes Doppel der Offerte innert vierzehn (14) Tage seit Ausstellung zurückerhalten hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist, ist die Ullrich Konzepte nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.

b. Enthält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Auftraggebers, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an Ullrich Konzepte zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für Ullrich Konzepte nicht verbindlich.

c. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Ullrich Konzepte voraus und liegen im Ermessen von Ullrich Konzepte. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.

d. Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich in einer Mandatsvereinbarung aufgeführt sind.

2. Dienstleistungen

a. Ullrich Konzepte erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Consulting, Business Development, Coaching sowie Schulungen und übernimmt Interims-Mandate ("Dienstleistungen").

b. Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag definiert und bilden abschliessend den Auftragsumfang. Ullrich Konzepte verpflichtet sich ausschliesslich zur Erbringung der im Vertrag definierten Dienstleistungen. Weitergehende Dienstleistungen werden von Ullrich Konzepte nicht erbracht.

c. Ullrich Konzepte erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und wird im Interesse des Auftraggebers tätig. Es werden keine Erfolge irgendwelcher Art garantiert, es sei denn, dies wird explizit vereinbart.

d. Ullrich Konzepte ist zur Substitution befugt und haftet ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Substituten.

e. Terminvorgaben gelten als unverbindliche Zielvorgaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

3. Honorar, Spesen, Auslagen

a. Ullrich Konzepte rechnet das Honorar gemäss Vertrag ab. Ist aus dem Vertrag kein Honorar ersichtlich, so gelten die Honoraransätze gemäss angehängter Preisliste von Ullrich Konzepte.

b. Ist im Vertrag ein Pauschalhonorar vereinbart worden, werden Aufwendungen aufgrund für Ullrich Konzepte unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen im Umfang oder in der Abwicklung des Mandates, die zu einer Erhöhung des Aufwandes führen, zusätzlich in Rechnung gestellt. ‍

c. Zusätzlich zum Honorar wird eine Projektmanagementpauschale von 5% des Honorars für Disponent, Planung, Research, Backoffice Kundengespräche, Büromaterial, Porto, Printergebnisse, Umlagen und sonstige Betriebskosten verrechnet. Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten und Ähnliches, sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

d. Für kurzfristig erteilte Aufträge mit hoher Dringlichkeit kann ein Honorarzuschlag erfolgen.

e. Honorare, Spesen und Auslagen werden exklusive Mehrwertsteuer angegeben.

f. Ullrich Konzepte behält sich das Recht vor, Vorschüsse für Honorare, Spesen und Auslagen zu verlangen und von Zeit zu Zeit Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Ullrich Konzepte kann die Dienstleistungserbringung bis zur Leistung eines Vorschusses oder Begleichung einer Zwischenrechnung aufschieben.

g. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen aufgrund der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen und gewünschten Dienstleistungen und sind für Ullrich Konzepte unverbindlich. Eine effektive Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Mandates.

h. Im Falle der Substitution verpflichtet sich der Kunde die Honoraransprüche des Substituten auf Aufforderungen von Ullrich Konzepte direkt zu begleichen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

a. Allfällige Beanstandungen bezüglich erhaltener Rechnungen seitens des Auftraggebers sind innert 10 Tagen seit Erhalt schriftlich an Ullrich Konzepte mitzuteilen.

b. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Im Verzugsfall wird ein Verzugszins von 5% erhoben.

c. Im Falle des Verzugs werden folgende Mahngebühren erhoben: 1. Mahnung: CHF 20.00; 2. Mahnung: CHF 50.00; 3. Mahnung: CHF 80.00.

d. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.

e. Mit Zustimmung von Ullrich Konzepte kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diesfalls wird ein Zuschlag von CHF 120.00 pro Ratenzahlung erhoben.

f. Ullrich Konzepte ist zur Verrechnung von Forderungen befugt.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Ullrich Konzepte sämtliche für die Dienstleistungserbringung notwendigen Dokumente, Informationen, Daten, Zugänge, Auskünfte ("Unterlagen") rechtzeitig erhält und ist sich bewusst, dass die Dienstleistungserbringung auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt und willigt explizit in den Gebrauch der Unterlagen ein.

b. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und Korrektheit der eingereichten Unterlagen verantwortlich.

c. Vorbehaltlich gesetzlicher Notwendigkeit, sind Unterlagen grundsätzlich in Kopie einzureichen. Ullrich Konzepte garantiert keine Aufbewahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden sämtliche Unterlagen vernichtet.

d. Der Auftraggeber willigt der zur Dienstleistungserbringung notwendigen Datenbearbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes ein.

6. Kommunikation

a. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zwischen den Parteien grundsätzlich elektronisch und unverschlüsselt kommuniziert wird und willigt in das Risiko eines allfälligen Datenverlustes, Datendiebstahles oder ähnlicher Vorkommnisse ein.

b. Ullrich Konzepte sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen, schliesst jedoch jegliche Haftung für die elektronische Kommunikation und der damit verbundenen Risiken aus. Der Auftraggeber stellt sensible Unterlagen auf eigenes Risiko elektronisch zu. Es steht dem Auftraggeber jederzeit frei, Unterlagen auf postalem Weg zuzustellen. Ullrich Konzepte kommuniziert lediglich auf expliziten schriftlichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten per Post. Diesfalls gelten Sendungen als zugestellt, sobald sie an die vom Auftraggeber angegebene Adresse bzw. letzte bekannte Adresse verschickt worden sind.

7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

a. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Auftragsgeber erstellt, ihm ausgehändigt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung. Die mit dem Auftrag verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei Ullrich Konzepte.

b. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen für Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Ullrich Konzepte gestattet.

c. Ullrich Konzepte räumt dem Auftraggeber jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen und dem dazugehörigen Know-how ein.

d. Ullrich Konzepte haftet nicht für die Verwendung von Arbeitsergebnissen für andere Zwecke sowie für die Verwendung von abgeänderten Arbeitsergebnissen.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

a. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen behandeln der Auftraggeber und Ullrich Konzepte das Mandat sowie alle Informationen und Daten, von denen sie aufgrund des Mandates Kenntnis erhalten, während und nach Beendigung des Mandates für eine Frist von 10 Jahren vertraulich. Beide Parteien halten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen jederzeit ein.

b. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die

i. mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Mandat bekannt sind,

ii. deren Offenlegung gegenüber Dritten zur Durchführung der Dienstleistungserbringung notwendig ist, sofern die Dritten ebenfalls einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen,

iii. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften oder aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids offengelegt werden müssen,

iv. zur Wahrung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen sowie zur Wahrung der Interessen einer Partei gegenüber den Rechtsvertretern der Partei offengelegt werden.

c. Im Falle der Substitution ist Ullrich Konzepte berechtigt, die zur gehörigen Erfüllung der substituierten Dienstleistungen notwendigen Unterlagen an den Substituten weiterzugeben.

9. Haftung

a. Ullrich Konzepte verpflichtet sich zum sorgfältigen Tätigwerden im Interesse des Auftraggebers. Wird im Ausnahmefall die Erstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, so hat Ullrich Konzepte bei Mängeln Anspruch auf Gelegenheit zur Nachbesserung.

b. Ullrich Konzepte haftet nur für grobfahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Im Haftungsfall wird die maximale Haftungssumme von Ullrich Konzepte auf die Hälfte des Honorars im Schadensjahr beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden wird ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die Substitution.

c. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Personen, denen Ullrich Konzepte die Besorgung von Dienstleistungen befugtermassen übertragen hat.

d. Die Hilfspersonenhaftung wird vollumfänglich ausgeschlossen.

e. Für Schäden, die aufgrund einer Pflichtverletzung, insbesondere einer Mitwirkungsunterlassung wie fehlende, falsche oder unvollständige Unterlagen, des Auftraggebers entstehen, übernimmt Ullrich Konzepte keine Haftung.

f. Werden aufgrund eines Auftrages Ansprüche von Dritten gegen Ullrich Konzepte geltend gemacht, ist der Auftraggeber verpflichtet, Ullrich Konzepte von jeglichen Kosten und Aufwendungen, inklusive Abwehr des Anspruchs, schadlos zu halten.

10. Auftragsbeendigung

a. Beide Parteien können den Vertrag im Sinne von Art. 404 OR jederzeit und unmittelbar schriftlich künden, sofern die Beendigung nicht zur Unzeit erfolgt. Andernfalls endet der Auftrag durch Erfüllung oder durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

b. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind die erbrachten Dienstleistungen von Ullrich Konzepte gemäss Ziffer 3 AGB durch den Auftraggeber zu vergüten. Im Falle eines Pauschalmandates erfolgt eine pro rata Vergütung.

c. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses händigt Ullrich Konzepte dem Auftraggeber die von diesem eingereichten und das Mandat betreffende Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers in vereinbarter Form (elektronisch, physisch) aus. Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Angebot zur Aushändigung werden die Unterlagen vernichtet. Ullrich Konzepte verwahrt keine Originaldokumente des Auftraggebers. Ullrich Konzepte ist berechtigt, Unterlagen des Auftraggebers zwecks Erfüllung eigener gesetzlicher und regulatorischer Pflichten in Kopie aufzubewahren und behält sich das Recht vor, automatisch gespeicherte Back-Up Dateien zu behalten.

d. Wünscht der Auftraggeber die Übertragung des Mandates auf einen anderen Dienstleister, so trägt er die Kosten von Ullrich Konzepte für die Übertragung.

e. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Ullrich Konzepte verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selbst tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen.

11. Allgemeine Bestimmungen

a. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

b. Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

c. Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Ullrich Konzepte von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.

b. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Basel-Stadt.

Basel, 1. September 2024.